Im Mitwirkungsbericht zum Regionalen Richtplan Windenergie vom September 2015 haben alle Interessierten ihre Stellungnahme abgeben können. Der vollständige Bericht ist auf der Webseite der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) publiziert. Das Papier ist lang, weshalb hier ein paar Stellungnahmen zitiert werden:
SVP Bern-Mittelland
«Wir erachten den Perimeter Bern-Mittelland aufgrund des sehr beschränkten Windenergiepotentials als ungeeignet für derart gigantische Bauten in landschaftlich sensiblen Gebieten. Der Aufwand für die Erschliessung, für den Transport und zur Erstellung der riesigen Windräder, die nötig werden und den umfassenden Waldrodungen sowie die immensen Kosten stehen in keinem Verhältnis zur Strommenge, die durch die Anlagen gewonnen werden kann. (…) Der Perimeter Bern-Mittelland ist für Windräder als Energiequelle zur Produktion substanzieller Strommengen von vornherein nicht geeignet. Der finanzielle Aufwand und die negativen Auswirkungen auf Landschaft, Natur und Bevölkerung stehen in einem klaren Missverhältnis zur Strommenge, die bestenfalls gewonnen werden kann. Ausserdem gehen wir davon aus, dass entsprechende Projekte im Rahmen von kommunalen Nutzungsplanverfahren in Anbetracht dieser Ausgangslage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürften. Insofern sind wir auch erstaunt über den riesigen Aufwand, der im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung betrieben wurde.»
Grüne Freie Liste Stadt Bern, Grüne Mittelland Nord, Grüne Mittelland Süd,
Grünes Bündnis Bern
«Trotz der grundsätzlichen Bejahung, üben wir deutliche Kritik an der Abwägung. Dies gilt für folgende zwei Punkte: 1. Konzentration auf windstarke Zonen: Das Kriterium «Windangebot» muss angepasst und stärker gewichtet werden. Wir fordern eine stärkere Konzentrierung der Zonen auf Standorte mit guten Windverhältnissen. Windverhältnisse von 4,5 m/s über 100 m über Grund können nach internationalen Massstäben nicht als «gut» bezeichnet werden, sondern höchstens als «schwach bis genügend». Die Windenergiegebiete sollten auf Gebiete mit über 5 m/s fokussiert werden. Windmessungen in Murzelen (R3), Vechigen (R2) und Linden zeigen, dass an vielen Orten mit einer theoretischen Windgeschwindigkeit von 4,5 m/s auf 100 m über Grund Anlagen auch bei hohen KEV Ansätzen aus ökonomischen Gründen nicht betrieben werden können. Die Windangebotsklassen sind zudem keineswegs linear, da der Energiegehalt des Windes mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit ansteigt. Diese Forderung führt dazu, dass z. B. die Windenergiegebiete um den Frienisberg von uns aus gesehen auf den Gipfelbereich verlegt werden sollten. Bei der gewählten Grenze von 4,5 m/s ist die Realisierungschance für eine Windanlage in der Region Bern sehr klein. Auch bei der stärkeren Fokussierung auf windstarke Zonen sind die übrigen Vorbehaltskriterien in einer Interessenabwägung zu prüfen.»
Pro Natura
«Windenergieanlagen, namentlich die neuen, welche beträchtliche Höhen erreichen, haben markante Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Daneben beeinträchtigen sie die Fauna, besonders Vögel und Fledermäuse, in unterschiedlichem Mass. Wesentliche Konflikte sind für die ausgeschiedenen Standorte bereits auf dieser Stufe bekannt. Das Potenzial der Windenergie in der Region Bern ist demgegenüber beschränkt. Bereits die tiefe Mindestgrenze von 4,5 m/s auf 100 m Höhe zeigt, dass die Latte recht tief gelegt wird. Eine Interessenabwägung hat dies zu berücksichtigen. Wir können uns zwar einverstanden erklären, dass die Räume R1 bis R4 in den Richtplan aufgenommen werden, doch erachten wir es als zwingend, dass auf der nächsten Stufe, unabhängig von ideologischen Überlegungen, nüchtern eine kritische Abwägung vorgenommen wird. Langfristig werden europäische Landschaften, die frei von Windenergieanlagen sind, stark an Bedeutung gewinnen. Sie werden touristisch profitieren und eine erhöhte Wertschöpfung generieren.»
BVS Berner Vogelschutz
«Im Schweizerischen Mittelland sind es selten grosse Mengen von grossen Vögeln, die gleichzeitig durchziehen, wie dies z. B. bei Gänsen in Deutschland und in den Niederlanden der Fall ist. Greifvögel ziehen v. a. einzeln, sammeln sich allenfalls in Gruppen, um sich in Aufwindschläuchen in die Höhe zu schrauben. Auch bei einfliegenden Enten handelt es sich nicht um riesige Trupps. Ziehende Kleinvögel sind noch schwieriger erfassbar. Ein rechtzeitiges, kurzfristiges Abschalten der Windenergieanlagen ist daher kaum möglich. Sicherheitshalber müssten die Anlagen für 3 Monate allein im Herbst abgestellt werden, was wohl auch nicht realistisch ist. Übrigens: Ab welcher Geschwindigkeit, ab welcher Anzahl wird die Anlage abgeschaltet? Wer kontrolliert sie?»
WWF Bern
«Besten Dank für die sorgfältige Planung und Umsetzung der kantonalen Vorgaben. Wir begrüssen die Positivplanung der Gebiete zu den Windenergieanlagen. Sie bietet mehr Planungssicherheit und zeigt ungefähr das vorhandene Potenzial auf, das in unserem kleinräumigen Mittelland leider eher gering ist. Anders würde es im Bereich der Sonnenenergie aussehen, welche im Gebiet des RKBM noch bedeutend ausgebaut werden könnte. Wir bitten deshalb die RKBM, einen Energierichtplan zur Sonnenenergie zu erarbeiten und damit einen entscheidenden Schritt zur Förderung von neuer erneuerbarer Energie in unserem Gebiet zu bewirken. Zum Beispiel zeigen die Erhebungen der Gemeinde Köniz, dass rund ein Fünftel der benötigten Energie in Köniz von Solardächern stammen könnte (…).»
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